View job here

Mit einem Praktikum oder einer Hospitation beim Landesmuseum Württemberg können praktische Erfahrungen in einem großen staatlichen Museum, am Zentrum für Kulturelle Teilhabe oder an der Landesstelle für Museen gesammelt werden. Wir ermöglichen spannende Einblicke in die vielfältigen Aufgabenbereiche sowie Berufsbilder unserer Kultureinrichtung. 

Wir bieten daher

mehrere Praktikumsplätze 

beim Landesmuseum Württemberg sowie am Zentrum für Kulturelle Teilhabe und an der Landesstelle für Museen an.

Die Möglichkeiten und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden FAQs.

Wir sind an einem heterogenen, vielfältigen Team interessiert und begrüßen daher Bewerbungen von Personen jeglichen Geschlechts, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungen finden Sie unter www.landesmuseum-stuttgart.de/museum/stellenangebote.

 

Weitere Infos

https://www.landesmuseum-stuttgart.de/museum/ueber-das-museum

https://kulturelle-teilhabe-bw.de/

https://www.landesstelle.de/

FAQ - Welche Praktika können Studierende absolvieren?

  •          Pflichtpraktikum
  •         freiwilliges Praktikum
  •        verpflichtende Vorpraktika im Bereich Restaurierung

FAQ - Welche Voraussetzungen müssen für ein Praktikum erfüllt sein?

Der/die Bewerber*in muss immatrikuliert sein. Als Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizulegen. Freiwillige Praktika sind am LMW nur möglich, wenn zuvor kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-Württemberg absolviert wurde.

FAQ - Was gilt bei einem Pflichtpraktikum?

Dauer:              max. 6 Monate

Vergütung:       bis 2 Monate - keine Vergütung

                         bis 3 Monate - 300 Euro/Monat ab dem ersten Monat

                         bis 6 Monate - 500 Euro/Monat ab dem ersten Monat

Urlaub:             Bei einer Praktikumsdauer von über zwei Monaten wird Urlaub nach dem                                       Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat gewährt

FAQ - Was gilt bei einem freiwilligen Praktikum?

Dauer:              3 Monate

Vergütung:       300 Euro/Monat

Achtung:          Es darf zuvor kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-                                             Württemberg absolviert worden sein.

Urlaub:            nach dem Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat

FAQ - Was gilt bei einem Vorpraktikum?

Dauer:              max. 12 Monate

Vergütung:       370 Euro/Monat

Urlaub:             nach dem Bundesurlaubsgesetz für jeden vollen Praktikumsmonat

Achtung:         Nachweis über die Notwendigkeit des Vorpraktikums als Zulassungsvoraussetzung der jeweiligen Ausbildungsstätte erforderlich

FAQ - In welchen Bereichen kann ich das Praktikum absolvieren?

Das Praktikum kann in allen Abteilungen des Landesmuseums Württemberg (Organigramm Landesmuseum Württemberg) sowie der Landesstelle für Museen (https://www.landesstelle.de/) oder dem Zentrum für Kulturelle Teilhabe (https://kulturelle-teilhabe-bw.de/) absolviert werden. Das Vorpraktikum ist im Bereich der Restaurierung möglich.

FAQ - Wo und mit welchen Unterlagen kann ich mich bewerben?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein, unter: https://www.landesmuseum-stuttgart.de/museum/stellenangebote oder richten sie an bewerbungen@landesmuseum-stuttgart.de.

Folgende Unterlagen sind erforderlich

  •         Motivationsschreiben mit Angabe des gewünschten Einsatzbereichs und der Dauer des Praktikums
  •           Lebenslauf
  •          Zeugnisse
  •           aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  •           beim Pflichtpraktikum: Auszug aus dem Modulhandbuch zur Anforderung
  •           beim freiwilligen Praktikum: Bestätigung im Motivationsschreiben, dass bisher kein Praktikum bei einer Einrichtung des Landes Baden-Württemberg absolviert wurde.
  •           beim Vorpraktikum: Nachweis über die Notwendigkeit des Vorpraktikums als Zulassungsvoraussetzung der jeweiligen Ausbildungsstätte

FAQ - Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

·        

  •        Die Bewerbung soll möglichst sechs Monate vor dem gewünschten Praktikumszeitraum eingehen.
  • Die Bewerbung ist an die E-Mail bewerbungen@landesmuseum-stuttgart.de zu richten.
  • Nach dem Bewerbungseingang werden die Unterlagen geprüft und der Einsatz mit den gewünschten Bereichen abgestimmt.
  • In der Regel werden Kennenlern-Interviews geführt.
  • Nach Klärung des Rahmens wird der Praktikumsvertrag ausgefertigt und das Bestätigungsschreiben an die Bewerbenden versandt.
  • Nach Vollendung des Praktikums erhalten Praktikant*innen eine Praktikumsbescheinigung, auf Wunsch auch mit qualifizierter Bewertung der Gesamtleistung

 

FAQ - Gibt es für Berufstätige die Möglichkeit eines Praktikums?

Gibt es für Berufstätige die Möglichkeit eines Praktikums?

Ja, im Rahmen einer Hospitation.

 

Welchem Zweck dient eine Hospitation?

Im Rahmen einer Hospitation können der Arbeitsablauf und die inhaltliche Arbeit der verschiedenen Bereiche kennengelernt werden.

 

Welche Voraussetzungen sind bei einer Hospitation zu erfüllen?

·         Bestätigung der Trägerorganisation zur Erfordernis

·         Bestätigung der Trägerorganisation zur Haftungsübernahme

·         Abschluss einer Hospitationsvereinbarung

·         Es erfolgt keine Vergütung durch das LMW.

 

Wo und mit welchen Unterlagen kann ich mich bewerben?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung in unserem Bewerbungsportal ein, unter: https://www.landesmuseum-stuttgart.de/museum/stellenangebote oder richten sie an bewerbungen@landesmuseum-stuttgart.de.

 

Folgende Unterlagen sind erforderlich

·         Motivationsschreiben mit Angabe zum gewünschten Einsatzbereich und zur Dauer der Hospitation

·         Lebenslauf

·         Bestätigung der Trägerorganisation zur Erfordernis

·         Bestätigung der Trägerorganisation zur Haftungsübernahme